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Strafanzeige wird debattiert
Bürgermeisterin kontert Kritik an Nicht-Öffentlichkeit
Die Gemeindekanzlei von Lonnerstadt. Hier hängt der Haussegen schief, weil die Bürgermeisterin und ein Gemeinderatsmitglied seit geraumer Zeit im Clinch liegen.
Die Gemeindekanzlei von Lonnerstadt. Hier hängt der Haussegen schief, weil die Bürgermeisterin und ein Gemeinderatsmitglied seit geraumer Zeit im Clinch liegen. // Andreas Wolfger
Lonnerstadt – Darf der Lonnerstadter Gemeinderat das weitere juristische Vorgehen gegen Giovanni Daniele nicht-öffentlich behandeln? Ein Leserbriefschreiber meldete Zweifel an und wir sind der Sache nachgegangen.

Wie kürzlich berichtet, gipfelte der jahrelange Konflikt zwischen Bürgermeisterin Regina Bruckmann (FW) und dem parteilosen Gemeinderatsmitglied Giovanni Daniele in einer Strafanzeige von Bruckmann gegen Daniele. Die Vorwürfe hatten es durchaus in sich: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung und Körperverletzung. Allerdings sah die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die die Vorwürfe in Folge der Anzeigeerstattung prüfte, keinen der Straftatbestände als erfüllt an.

Das Ergebnis: Das Verfahren gegen Daniele wurde im Juli eingestellt. Allerdings behielten sich die Gemeinde Lonnerstadt und Bürgermeisterin Bruckmann vor, gegen die Einstellung des Verfahrens noch Rechtsmittel einzulegen, wie Bruckmann und der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Norbert Stoll, dem Fränkischen Tag auf Nachfrage mitteilten. Allerdings, so Stoll und Bruckmann weiter, sollten die Debatte und Beschlussfassung darüber in nicht-öffentlicher Sitzung des Lonnerstadter Gemeinderats erfolgen – voraussichtlich Anfang September.

Grundprinzip: Strafverfahren in Deutschland sind öffentlich

An dieser Vorgehensweise meldete jetzt ein Leserbriefschreiber Zweifel an. Andreas Pohle, der für die SPD im Gemeinderat von Wachenroth sitzt, argumentiert, dass die Strafanzeige von Bürgermeisterin Bruckmann auch zu einem Gerichtsprozess gegen Giovanni Daniele hätte führen können. Nachdem Strafverhandlungen in Deutschland öffentlich geführt werden, hätte dann jeder das Recht gehabt, sich als Zuhörer in den Saal zu setzen und alle Aspekte des Falls wären offengelegt worden.

In seinem Leserbrief schreibt Pohle weiter: „Im Strafverfahren kann die Öffentlichkeit nur aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Im Gerichtsverfassungsgesetz sind in den §§ 171 bis 172 Gründe für einen Ausschluss hinterlegt. Meines Erachtens trifft hier keiner dieser Gründe zu.“ Und weiter: „Frau Bürgermeisterin Bruckmann und Herr Stoll planen die Öffentlichkeitsrechte und das Presserecht durch ihr Verhalten zu obigem Artikel unangemessen einzuschränken.“ Denn schließlich sei bei nicht-öffentlichen Sitzungen auch die Presse nicht dabei und könne demnach auch nicht berichten.

Die Kommunalaufsicht hat keine Einwände 

Der Fränkische Tag hat deswegen nachgefragt. Bei der Lonnerstadter Bürgermeisterin und bei der Kommunalaufsicht des Landratsamts: Darf das Thema nicht-öffentlich behandelt werden oder muss die Debatte im öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen? Dazu teilt die Kommunalaufsicht des Landratsamts mit: Nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung sind die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.

Falls also zu befürchten sei, „dass die öffentliche Beratung oder Beschlussfassung über einen bestimmten Tagesordnungspunkt wichtige rechtlich geschützte oder sonstige schutzwürdige (private) Interessen einzelner Personen schädigen oder nachteilig betreffen würde“, könne nicht-öffentlich beraten werden. Und „dabei reicht wegen des Schutzcharakters der Vorschrift bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung aus.“ Gegenstand der Sitzung solle in diesem Fall das weitere Vorgehen der Gemeinde im Zusammenhang mit einem möglichen Strafverfahren sein, was in der Regel die Diskussion berechtigter Interessen Einzelner beinhalten würde. „Insofern bestehen keine rechtlichen Einwände gegen eine nicht-öffentliche Behandlung“, so das Fazit der Kommunalaufsicht.

Bürgermeisterin kündigt öffentliche Information für Oktober an

Auch Bürgermeisterin Regina Bruckmann verteidigt auf Nachfrage die Entscheidung, nicht-öffentlich über das Thema zu beraten. Dazu teilt sie mit: „Die weiteren Mitglieder des  Marktgemeinderates sind noch nicht über den Sachstand umfassend informiert.“ Dies solle in der Sitzung vom 9. September 2024 geschehen, in der das Ratsgremium auch über das weitere Vorgehen beraten werde. Da jedoch Persönlichkeitsrechte einzelner Mitglieder des Gemeinderates und die der Bürgermeisterin betroffen seien, werde dies nicht-öffentlich behandelt. 

Um eine neutrale Information und Meinungsfindung im Ratsgremium sicherzustellen, müssten sie selbst und Giovanni Daniele als jeweils persönlich Betroffene sogar den Raum für die Dauer der Erörterung verlassen, erklärt Bruckmann weiter. Außerdem macht die Bürgermeisterin für alle, die das Thema interessiert, die Ankündigung, dass das Ergebnis der Beratung im Nachgang offengelegt werde: „Die Öffentlichkeit wird in der Sitzung vom 14. Oktober 2024 selbstverständlich ausführlich darüber informiert“.

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