Forchheims Kreisbauer Hermann Greif ist nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Düngeverordnung des Freistaats enttäuscht. Er hätte sich mehr von Verständnis der Richter erwartet. Entmutigen lassen will er sich davon jedoch nicht. Und auch der Kollege aus Lonnerstadt Thomas Pfeiffer, der im Namen der Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg geklagt hatte, soll durchhalten.
20-Prozent-Regel ärgert Bauern besonders
"Wir haben mit der Klage versucht, etwas Gerechtigkeit für die Landwirtschaft zu erhalten", erklärt Greif auf Nachfrage. Gelungen sei das leider nicht. Glücklicherweise habe das Gericht aber zumindest den Weg zum Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig offen. Dort könnte der Kollege nun in Revision gehen. "Bis es so weit ist, wird es aber noch dauern", betont Forchheims Kreisbauer. Mit dem schriftlichen Urteil sei frühestens nämlich in zwei bis vier Monaten zu rechnen. Erst, wenn dieses eingegangen sei, könne mit der Suche nach Gründen für eine Revision begonnen werden.
Besonders enttäuscht ist Greif über die Bestätigung der sogenannten 20-Prozent-Regelung durch das Gericht. "Es kann natürlich sein, dass das nur eine Minderheit betrifft und dazu dient, die Verwaltung zu entlasten, wie das Gericht erklärt hat", berichtet Greif. Das Individuum, das von dieser Regelung betroffen sei, habe im Einzelfall jedoch mitunter erhebliche Probleme.
Kläger sieht Revision als Erfolg
Auch Dieter Hebelein, Umweltreferent des Bauernverbands in Bamberg, ist mit der Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden. "Das Problem bei der ganzen Geschichte ist aber, dass nicht nur die Umsetzung, sondern bereits die Bundesvorlage, anhand der diese Verordnung erstellt wurde, fragwürdig ist", erläutert er. Mit dieser habe das Landesgericht sich aber nicht beschäftigen dürfen.
"Entmutigt bin ich nicht", sagt Thomas Pfeiffer am Tag nach dem Urteil. Zwar sei es einerseits ärgerlich, dass die Klage abgewiesen worden sei. Im Zweifelsfall hätte dies aber lediglich nur dazu geführt, dass das Landesministerium im Kleinen hätte nachbessern müssen. Über grundsätzliche Probleme könne hingegen bestenfalls das Bundesgericht entscheiden. "Folglich sind wir zufrieden, dass dort die Revision zugelassen wurde", betont er. Selbstverständlich sei dies nicht.
20-Prozent-Regel als Einfallswinkel für Revision
Gerade bei der 20-Prozent-Regel sieht Kläger Thomas Pfeiffer übrigens eine Chance. "In seiner Pressemitteilung hat das Gericht diese Regelung ja eher flapsig erwähnt", erklärt er. Er sei gespannt, wie die Richter diesen Punkt nun im schriftlichen Urteil ausformulierten.
"Nachvollziehbar wäre mitunter eine 50 Prozentregelung", sagt er. Dass eine Lösung her müsse, um die Gebietsausweisung zu vereinfachen, verstehe er. Aber die gegenwärtige Lösung sei zu scharf. "Man könnte auch eine Lösung schaffen, bei der rot angeschnittene Flächen auf Antrag aufgeteilt werden können", erklärt der Landwirt. Solch eine Option sehe der Gesetzgeber aber derzeit nicht vor.
Eigentlich müsste Politik die Lösung eine finden
"Eigentlich wäre es Aufgabe der Politik, hier eine Lösung zu finden - ganz gleich welcher Farbe", betont er. Stattdessen würden sich nun Heerscharen an Anwälten und Richtern in teuren Verfahren mit dem Thema befassen. Gerichte dürften in solchen Situationen aber keine Lösungsvorschläge machen. Und Experten vor Ort - etwa Wasserwirtschaftsämter und Bauern würden nicht ausreichend gehört. "Es ist schade, dass man so viel Energie in eine Debatte steckt, anstatt vor Ort ernsthaft den Gewässerschutz voranzubringen", führt Pfeiffer aus. So käme man nicht voran.
"Meine größte Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber in Anbetracht der Vielzahl an Klagen die Situation erkennt und eine sinnvollere Lösung herbeiführt", erklärt der Teebauer. Hoffen würde er zudem darauf, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sein Versprechen einlöse, ein europarechtskonformes Monitoringsystem auf die Beine zu stellen, das Bauern mit einer guten Düngebilanz von den Repressionen eines roten Gebiets entlaste.
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