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Kriminalfälle
Frauen-Killer legte Leiche bei Thurnau ab
Das Foto entstand am 27. April 2004, als  Hartmut M. (Zweiter von rechts) im Rahmen der Beweisaufnahme durch das Landgericht Bayreuth zum Fundort der Frauenleiche beim Thurnauer Ortsteil Hörlinreuth gebracht worden war.
Das Foto entstand am 27. April 2004, als Hartmut M. (Zweiter von rechts) im Rahmen der Beweisaufnahme durch das Landgericht Bayreuth zum Fundort der Frauenleiche beim Thurnauer Ortsteil Hörlinreuth gebracht worden war. // Bayerische Rundschau/Archiv
Thurnau – Ein Ex- Manager hat 2001 eine 51-Jährige mit mehreren Messerstichen getötet und die Leiche bei Thurnau abgelegt. Es war nicht das einzige schwere Verbrechen, das Hartmut M. begangen hat.

Es ist ein Schwerstkrimineller, der 2004 unter dem Pseudonym „Garibaldi“ den Ölkonzern Shell erpresst hat, ein Mann, der auch zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat: Hartmut M., eine frühere Führungskraft eines großen oberfränkischen Porzellanherstellers, hat 1995 eine 35-Jährige aus Sindelfingen und 2001 die 51-jährige Magdalene H. aus Obersontheim umgebracht, deren Leiche in einem Waldstück bei Thurnau entdeckt worden war.

Leichenfund bei Thurnau

Der Leichenfund unweit der A 70 bei Hörlinreuth hatte in der Region für Entsetzen gesorgt. Der heute 72-jährige Täter, der in der medialen Berichterstattung „Der Killer aus der Vorstandsetage“ genannt wurde, hatte Magdalene H. durch mehrere Messerstiche getötet. Auch in Beiträgen in der TV-Reihe „Aktenzeichen XY…ungelöst“ war nach ihm gefahndet worden. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, hatte er die Frau als Anhalterin mitgenommen, nachdem sie als Mitglied einer Ausflugsgruppe an der ungarischen Grenze wegen eines abgelaufenen Reisepasses zurückgewiesen worden war.

Freispruch in Bayreuth

Hartmut M. wurde 2004 in einem Prozess vor dem Landgericht Bayreuth zunächst freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. Nachdem die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Revision eingelegt hatten, landete der Fall Jahre später am Landgericht Würzburg. Dort wurde er 2007 nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt.

Nach dem vorläufigen Freispruch 2004 hatte Hartmut M. mit einer weiteren Straftat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das offene Verfahren in Bayreuth habe ihm einen beruflichen Neuanfang verbaut, sagte er später vor Gericht.

Er hat den Shell-Konzern erpresst

„In der Phase bin ich leider auf die sehr dumme Idee gekommen.“ Die „dumme Idee“: Unter dem Decknamen „Garibaldi“ hat er 2004 den Ölkonzern Shell erpresst und Millionen gefordert. Er hat mit Brandanschlägen gedroht, erklärt, „Maßnahmen einzuleiten“, die dem „Unternehmen teuer kommen“, wenn es nicht zahlt. Er hat auch medial über die Bild-Zeitung angekündigt, Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken zu werfen. Hartmut M., der sich bei seiner Jagd nach den Millionen nach dem italienischen Freiheitskämpfer Giuseppe Garibaldi (1807-1882) „Garibaldi“ benannt hatte, wurde einer vorgetäuschten Geldübergabe in einer Telefonzelle in Bardowick (Niedersachsen) festgenommen und zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Strafmaß, das beim Prozess um die Tötung von Magdalena H. einbezogen wurde. Gegen ihn wurden 2007 zwölf Jahre Freiheitsstrafe verhängt.

Mord mit 23 Messerstichen

2016 wurde Hartmut M. aus dem Gefängnis entlassen. Er musste aber vor wenigen Jahren wieder einrücken. Die Kriminalpolizei war sich nach Auswertung alter DNA-Spuren sicher, dass der Ex-Manager schon 1995 eine Frau getötet hat. Damals war eine 35-Jährige aus Sindelfingen umgebracht worden. Die Frau war kurz vor Mitternacht auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeit überfallen und mit 23 Messerstichen umgebracht worden. 2018 ausgewertete Spuren stimmten mit der DNA von Hartmut M. überein, der 2020 in einer Hamburger Schrebergartensiedlung festgenommen wurde.

Der „Killer aus der Vorstandsetage“

2021 wurde Hartmut M. vor dem Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er Revision eingelegt hatte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Die Karlsruher Richter erklärten, dass es nicht eindeutig bewiesen sei, dass er heimtückisch gehandelt und es sich um einen Mord gehandelt habe. Im Revisionsprozess vor dem Landgericht Stuttgart wurde im März diesen Jahres dann ein bestandskräftiges Urteil gefällt. Die Kammer verhängte gegen den heute 72-jährigen „Killer aus der Vorstandsetage“ wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

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