Die Urteile gegen den 20-jährigen Tim S. und den 22-jährigen Joni A. könnten noch in dieser Woche rechtskräftig werden. Die Anwälte der beiden jungen Männer bestätigten am Montag auf Anfrage des Coburger Tageblatts, dass sie keine Revision einlegen. Auch von der Staatsanwaltschaft ist bislang nicht bekannt, dass sie das Urteil von der nächsthöheren richterlichen Instanz überprüfen lassen will.
Tim S. und Joni A. waren am Mittwoch vergangener Woche zu Haftstrafen in Höhe von vier Jahren und neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Coburg hatte es als erwiesen angesehen, dass sie sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben. Am 16. September 2022 hatten die beiden Männer in der Badergasse in Coburg brutal auf einen 55 Jahre alten Familienvater eingeprügelt. Während dieser Schlägerei stürzte der 55-Jährige derart unglücklich mit seinem Kopf auf einen Betonpoller, dass er schwerste Hirnverletzungen erlitt, die einige zum Teil irreparable Schäden verursachten.
Tim S. und Joni A. hatten während der gesamten Verhandlung keine Angaben zu dem Vorfall gemacht. Für Richterin Jana Huber bestand dennoch kein Zweifel. Sie verwies in ihrer Urteilsbegründung auf mehrere „glaubhafte“ Zeugenaussagen, wonach die Schlägerei eindeutig von Tim S. und Joni A. ausgegangen sei.
Therapie statt Untersuchungshaft
Die beiden Rechtsanwälte (Christian Barthelmes für Tim S. und Joachim Voigt für Joni A.) sahen das anders. Ihrer Meinung nach konnte während des Gerichtsverfahrens nicht eindeutig geklärt werden, welcher der beiden Angeklagten welche Schläge abgegeben hat – insbesondere gelte das für einen als besonders heftig dokumentierten Faustschlag ins Gesicht des Familienvaters. Beide Anwälte forderten deshalb jeweils Freisprüche.
Dass Christian Barthelmes jetzt dennoch keine Revision einlegt, mag auf den ersten Blick überraschen. Doch dem Coburger Tageblatt erklärte Barthelmes seine Beweggründe: Das Revisionsverfahren könnte bis zu neun Monate dauern. In dieser Zeit müsste Tim S. aber noch in Untersuchungshaft bleiben. Es sei aber wichtig, dass sein Mandant „unverzüglich“ die vom Gericht ebenfalls per Urteilsspruch angeordnete Therapie beginnen kann. Der Verzicht auf eine Revision bedeute also nicht, wie Barthelmes betont, dass man das Urteil für richtig halte. Ganz im Gegenteil: „Ich halte die Beweisführung für falsch.“
Alkohol- und Drogenprobleme
Bei Joni A. verhält es sich ganz genauso. Dessen Rechtsanwalt Joachim Voigt sagte dem Tageblatt, dass er zwar bereits Revision eingelegt habe. Doch mit Blick darauf, dass auch Joni A. so schnell wie möglich eine Therapie beginnen soll, werde er die Revision wieder zurückziehen.
Tim S. und Joni A. haben seit vielen Jahren Suchtprobleme. Auch am Abend des 16. September 2022 standen beide unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss.
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