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Nach mehreren Mordversuche
Gift-Pizza-Prozess in Bamberg: Das Urteil ist gefallen
Die Zweite Strafkammer mit den Richtern Kaspar Hansen, Sebastian Dicker und Martin Fuchs
Die Zweite Strafkammer mit den Richtern Kaspar Hansen, Sebastian Dicker und Martin Fuchs // Foto: Udo Güldner
Bamberg/Breitengüßbach – Über Monate hinweg versucht ein Mann, seine Ehefrau zu töten. Um mit einer jüngeren Internet-Bekanntschaft ein neues Leben anzufangen. Nun zog das Landgericht Bamberg einen juristischen Schlussstrich.

Nun ist das Urteil in Sachen Gift-Pizza gefallen: Für die Mordversuche an seiner Ehefrau und seinem Sohn mit vergifteten Lebensmitteln verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Bamberg gegen einen Mann aus Breitengüßbach elf Jahre und vier Monate. Damit entging der Giftmischer nur knapp einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Bamberger Gericht ist sich einig: Mann wollte seine Gattin ermorden

Für das Schwurgericht gab es keinerlei Zweifel, dass der Mann seine Ehefrau umbringen wollte. Er hatte es immer wieder versucht. Über viele Monate hinweg. Er hatte sogar nach noch tödlicheren Giften gesucht, während sich sein Opfer nach dem letzten, fehlgeschlagenen Giftanschlag gerade auf dem Weg der Besserung im Klinikum Lichtenfels befand.

Eine derartige Hartnäckigkeit hatte während des Prozesses sogar den erfahrenen Strafverteidiger Jochen Kaller aus Bamberg verblüfft. Er nahm als Nebenklage-Vertreter die Interessen der Ehefrau wahr.

Am Ende des Prozesses kamen nicht die sieben ursprünglich vorgeworfenen Taten zur Verurteilung. Denn es gab keine rechtsmedizinischen Hinweise dazu, mit welch gefährlichen Substanzen und in welchen Dosierungen der Mann im Laufe der Zeit hantiert hatte.

Lesen Sie hier, wie der Mann versucht hat, seine Gattin zu ermorden:

Auch wenn es Internet-Suchanfragen, Baumarktkäufe und Online-Bestellungen gab. Der Mann selbst zog es vor, die Einzelheiten für sich zu behalten.

Angeklagter aus Kreis Bamberg wegen drei Mordversuchen vor Gericht

So stellte man auf Antrag der Staatsanwaltschaft einige Vorwürfe ein. Es blieben nach der juristischen Flurbereinigung aber drei Mordversuche übrig.

Während es dem Mann darauf ankam, die Ehefrau aus dem Weg zu räumen, um mit einer jüngeren Internet-Bekanntschaft ein neues Leben zu beginnen, traf es den Sohn eher zufällig. Der Mann nahm dessen Tod aber billigend in Kauf. Am Tatort hörte man den Mann sagen: „Warum muss der Dicke auch von der Pizza essen.“

Lesen Sie hier alles zum Motiv des Ehemannes:

Dass es sich um versuchten Mord und nicht etwa um versuchten Totschlag handelt, liegt am Mordmerkmal der Heimtücke. Dabei nutzt der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers aus.

Im konkreten Fall rechnete die Ehefrau nicht damit, dass ihr exotische, hochgiftige Pflanzenteile in die Lasagne gemischt oder auf die Pizza gestreut wurden. Noch dazu in solchen Mengen, dass in einem Stück Pizza so viel enthalten ist, dass man jemanden damit zweimal umbringen könnte.

Lesen Sie hier das rechtsmedizinische Gutachten:

Auch, weil sich der Mann als fürsorglicher Gatte gebärdete. Wie der Vorsitzende Richter Sebastian Dicker ausführt, habe man die Mordmerkmale der Habgier und der niedrigen Beweggründe geprüft, aber verworfen. Die finanziellen Vorteile seien nicht ausschlaggebend gewesen. Und die Frage danach, warum statt einer Scheidung die Ermordung gewählt worden sei, habe der Mann nicht beantwortet. 

Außerdem wurden die Straftaten als gefährliche Körperverletzungen klassifiziert. Das lag zum einen an der das Leben gefährdenden Behandlung. Immerhin entkamen die beiden Opfer nur denkbar knapp dem Tode. Beide schwebten längere Zeit in akuter Lebensgefahr und konnten nur dank zufälliger Umstände und aufgrund ärztlicher Kunst überleben.

Zum anderen lag es an der Verwendung eines Giftstoffes als gefährlicher Waffe. Und zuletzt noch an einem „hinterlistigen Anschlag“.

Rechtsanwalt Andreas Dräger aus Strullendorf und der Angeklagte
Rechtsanwalt Andreas Dräger aus Strullendorf und der Angeklagte // Foto: Udo Güldner

Zugunsten des Mannes sprachen nur die fehlenden Vorstrafen, das Geständnis und eine Entschuldigung. Zu seinen Lasten sprach, dass er versucht hatte, den Verdacht für den Giftanschlag auf seinen Sohn zu lenken. Indem er in dessen Wagen eine Tüte mit verdächtigem Pflanzenmaterial deponiert hatte. Und dass die Ehefrau noch immer unter den körperlichen und psychischen Folgen der Mordversuche leidet.

Landgericht Bamberg: keine lebenslängliche Freiheitsstrafe

Dass es keine lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde, lag vor allem daran, dass Ehefrau und Sohn überlebt hatten. Es blieb damit beim Versuch, mit einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Einweisung in eine Entziehungsanstalt aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Dr. Thomas Wenske aus Möhrendorf kam nicht infrage. Denn bei all den Taten gab es keinerlei Hinweise auf den Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Ähnlich verhielt es sich mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann hat zwar gewisse narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsmerkmale. Aber eine überdauernde Erkrankung, die seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt hätten, hat er nicht. Er wusste genau, was er tat und plante seine Giftanschläge mit einiger Akribie.

Keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten aus Kreis Bamberg

Zuletzt hatte man auch die Verhängung einer Sicherungsverwahrung verworfen. Denn der Mann ist nicht der übliche Schwerverbrecher und auch keine Gefahr für die Allgemeinheit. Er wollte schließlich nicht irgendjemanden umbringen, sondern seine Ehefrau.

Von der langen Haftstrafe werden neben der Untersuchungshaft von rund zehn Monaten in der JVA Bamberg auch noch die knapp drei Wochen in Auslieferungshaft in Toulouse-Seysses abgezogen.

Über die dort herrschenden Bedingungen nach dem Ende seiner überstürzten Flucht hatte sich der Angeklagte ausführlich beschwert. Das war ihm während seiner Rückkehr nach Deutschland wichtiger, als sich nach dem Befinden seiner Ehefrau zu erkundigen. Kein Wunder, dass ihn mehrere Verfahrensbeteiligte als nur als egozentrisch und empathielos bezeichneten.

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