Die Inzidenz im Landkreis liegt am Sonntag (10. Juli) laut Robert Koch-Institut bei 835. So erschreckend diese Zahl vor einem Jahr gewesen wäre, so lapidar wird sie heutzutage aufgenommen. Zumal auf die Daten nicht immer Verlass ist, wie häufig moniert wird. Nun sind für viele Menschen seit fast zwei Wochen die kostenlosen Bürgertests weggefallen. Erfahren wir einfach nicht mehr, wie viele sich tatsächlich anstecken?
Testzahlen bundesweit halbiert: Auch in Forchheim?
Wie das Portal Apotheke Adhoc meldet, hätten sich die Testzahlen seit 30. Juni beinahe halbiert. Und im Landkreis Forchheim?
„Bei uns lassen sich unverändert viele Menschen testen“, sagt Grit Bischoff. Sie leitet für die Malteser Hilfsdienste das Testzentrum in Heroldsbach und bedient im Durchschnitt etwa 30 Testwillige am Tag. „Die Einführung der Kosten haben wir am Aufkommen nicht gemerkt, der Großteil ist tatsächlich von der Zahlung ausgenommen“, so Bischoff.
Bürokratie ärgert die Betreiber
Ärgerlicher sei die Bürokratie. „Wir hatten ein funktionierendes digitales Angebot. Nun herrscht wieder Zettelwirtschaft.“ Was sie anspricht, ist die Selbstauskunft, mittels derer die Getesteten etwa nachweisen, dass sie kleine Kinder haben oder einen Verwandten im Pflegeheim besuchen wollen. „Davon abgesehen hat sich bei uns nichts verändert.“
Zur Bilanz der kostenpflichtigen Tests kann Lukas Hänsch hingegen nicht viel sagen. Der ASB-Sprecher verweist darauf, dass Forchheims größtes Testzentrum in der Ruhalmstraße die Drei-Euro-Tests gar nicht anbieten darf.
ASB-Testzentrum bleibt offen
„Von daher verzeichnen wir aktuell etwas weniger Bürgertests als vor dem Juli“, sagt Hänsch. Ob das nur mit den Kosten erklärbar ist, könne er nicht sagen. Denn: „Viele Menschen wollen sich nicht mehr testen lassen. Der große Run auf die Testzentren ist im Moment vorbei.“
Dennoch bleibe das Testzentrum mindestens bis Oktober geöffnet. „Danach wird neu entschieden“, sagt ASB-Mann Hänsch. Dass sich die Lage aber bis in den Herbst hinein schlagartig verbessert, ist nicht zu erwarten. „Die Quote der positiv Getesteten geht im Moment wieder hoch. Immerhin: Es bleibt im Rahmen für diese Jahreszeit.“
Annafest als Test-Boost?
Nun steht mit dem Annafest Forchheims Event-Aushängeschild vor der Tür. Gut möglich, dass sich rund um die Festtage doch wieder Schlangen an den privaten Teststationen wie am Discounter Norma oder im Globus bilden können.
Wird Annafest zum Inzidenz-Boost?
Oder, und das wäre die schlechtere Alternative: Weniger Menschen lassen sich testen, bevor sie sich ins Getümmel im Kellerwald stürzen. Dann könnte passieren, was sich beispielsweise nach der Erlanger Bergkirchweih Anfang Juni vollzog: ein sprunghafter Anstieg der Corona-Neuinfektionen.
Schon seit Wochen schwanken die Coronainzidenz-Zahlen im Landkreis. Aktuell sind laut Zahlen des Landratsamtes fast 1300 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, mehr als 200 sind seit Beginn der Pandemie gestorben. Sollten die Tests für einen Großteil der Bevölkerung weiterhin kostenpflichtig bleiben, dürfte die Dunkelziffer an Erkrankten weiter steigen.
Info: Wer muss Coronatests zahlen, wer nicht?
Die Malteser Hilfsdienste haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst:
Zuzahlung nach der neuen Testverordnung erforderlich:
- Corona-Warn-App zeigt „erhöhtes Risiko“ an
- Teilnahme an Veranstaltung im Innenraum (auch Restaurantbesuche)
- Kontakt zu Person, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken
Keine Zuzahlung erforderlich:
- fünftes Lebensjahr nicht vollendet (Nachweis erforderlich)
- medizinische Kontraindikation, die Impfung nicht möglich macht oder in den letzten drei Monaten nicht möglich machte
- Teilnahme an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen
- Testung zur Beendigung der Absonderung
- Gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht in einer Pflegeeinrichtung oder weitere Einrichtung
- Besuch einer gegenwärtig in einer Pflegeeinrichtung (o.Ä.) behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Person / im selben Haushalt lebend mit einer infizierten Person
- Kontaktperson
- Testung zur Verhütung der Verbreitung in Einrichtungen
- Ausbruchsgeschehen
- Leistungsberechtigte, mit persönlichem Budget (§29SGB IX)
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 1 SGB XI
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