Forchheims politische Welt ist seit Monaten in Aufruhr. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Königsstadt vor nie dagewesenen finanziellen Herausforderungen steht. Doch schon seit Längerem bemerken die politischen Beobachter einen zunehmend rauer werdenden Umgangston – vor allem zwischen Verwaltung (und deren Chef, Oberbürgermeister Uwe Kirschstein) sowie den meisten Gruppierungen im Stadtrat. Nun gibt es neuen Ärger.
Editorial im Forchheimer Stadtanzeiger sorgt für Unmut
1. Warum muss Oberbürgermeister Uwe Kirschstein Kritik einstecken?
Die Entscheidung war denkbar knapp. Einer emotionalen Debatte folgend hatte sich eine hauchdünne Mehrheit im Planungsausschuss gegen die Installation einer Ampel an der Kreuzung Bügstraße/Adenauerallee ausgesprochen. Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) hat diese politische Niederlage nun – wie ihm die Kritiker vorwerfen – in einer nicht angemessenen Weise öffentlichkeitswirksam kommentiert.
In der Ausgabe 20 des Forchheimer Stadtanzeigers lässt sich der OB im Editorial auf Seite 3 zu einer persönlichen Kommentierung hinreißen und bezichtigt die Bügstraßenampel-Ablehner. Wörtlich schreibt er unter anderem: „Mit welchem Recht maßt sich jetzt eine Mehrheit des Stadtrates an, die Gefahrensituation beurteilen zu können, und zwar besser als die Verkehrsexperten selbst? Sorry, da fehlen mir die Worte und ich vermisse schmerzlich den Respekt und die Wertschätzung.“
Wie eine Umfrage unter den Fraktionsführern im Forchheimer Stadtrat ergibt, reagieren alle bis auf die SPD mit Kopfschütteln auf Kirschsteins Text. Es fallen Worte wie „Trotzreaktion“, „fehlendes Fingerspitzengefühl“ und „hanebüchene Diskreditierung“, sogar „Amtsmissbrauch“. Es sei eine Frechheit, das amtliche (steuerfinanzierte) Publikationsorgan zu nutzen, um „seine eigene Agenda“ zu vollführen und den Räten respektloses Handeln vorzuwerfen, ohne dass sie darauf reagieren könnten, heißt es.
2. Hat der Text Konsequenzen?
Aktuell wohl nicht. Zwar hat die Rechtsaufsicht am Landratsamt Forchheim den Text ausführlich gerügt. „Die angesprochenen Aussagen des Oberbürgermeisters sind äußerst kritisch zu sehen und gehören so nicht in ein Amtsblatt“, schreibt die Kreisbehörde. „Zwar steht es ihm als Oberbürgermeister grundsätzlich frei, seine persönliche Meinung zu öffentlichen Stadtratsbeschlüssen zu äußern und zu vertreten“, heißt es weiter.
„Das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsorgan einer Gemeinde und muss daher dem Gebot politischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen. Das Editorial des Oberbürgermeisters enthält jedoch persönliche politische Wertungen und Schuldzuweisungen, welche über sachliche und neutrale Informationen hinausgehen“, schreibt das Landratsamt.
Die Fraktionen haben theoretisch die Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Dem Vernehmen am Mittwoch nach ziehe das allerdings noch keine in Betracht. Nur, da sind sich vor allem die eher als konservativ einzustufenden Parteien einig, erwarte man eine öffentliche Entschuldigung. Es wäre auch nicht das erste Mal, bereits 2019 hatte sich Kirschstein wegen eines kommentierenden Editorials (damals ging es um die Rathaussanierung) eine Rüge des Landratsamtes eingehandelt.
3. Was darf eine Stadt überhaupt über das Amtsblatt veröffentlichen?
Der Forchheimer Stadtanzeiger erscheint seit 1992, alle zwei Wochen wird kostenlos an etwa 17.000 Haushalte in Forchheim geliefert. Die Stadt selbst wirbt damit, dass das Amtsblatt „neben den amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen einen redaktionellen Teil mit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu stadtrelevanten Themen sowie Veranstaltungen von Verwaltung und Vereinen der Stadt Forchheim“ enthalte.
Grundsätzlich dürfen kommunale Veröffentlichungen in ihrer Aufmachung und Gestaltung nicht presseähnlich sein, das haben Gerichte in verschiedenen Urteilen bestätigt. Jedoch kommt es auf die Gesamtbetrachtung an. So urteilte der Bundesgerichtshof im Sommer 2022, dass in Amtsblättern journalistische Inhalte erlaubt seien, „wenn sie nicht im Gesamtcharakter geeignet sind, der freien Presse Konkurrenz zu machen“.
Darüber ließe sich beim Forchheimer Stadtanzeiger freilich streiten. Ein Blick in die aktuelle Ausgabe offenbart, dass sich die amtlichen Bekanntmachungen auf gerade einmal anderthalb Seiten erstrecken – der Rest sind redaktionelle Inhalte und Anzeigen.
Ob und inwieweit der Meinungsbeitrag im Editorial ein juristisches Nachspiel haben könnte, ist derzeit unklar, aber unwahrscheinlich. Auch das Landratsamt schreibt lediglich, „ein Amtsblatt sollte einen solchen Artikel nicht enthalten“. Sollte. Nicht darf.
4. Wie reagiert der Oberbürgermeister auf die Vorwürfe?
„Solange ich die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nicht persönlich bekommen habe, kann ich auch offiziell nicht reagieren“, sagt er am Mittwochvormittag. Darüber hinaus wolle er sich nicht äußern, klingt am Telefon aber, als bliebe er sich seiner Sache sicher. Er habe den redaktionellen Teil des Stadtanzeigers für ein Editorial genutzt, das könne er tun, sagt er.
5. Was bedeutet das für die weitere politische Zusammenarbeit in Forchheim?
Quer durch alle Fraktionen wird befürchtet, dass sich die „ohnehin oft schwierige Zusammenarbeit“, wie es ein Stadtrat formuliert, verschlimmern würde. Das könnte Forchheims Bürgerschaft insofern negativ spüren, als im Moment durch die Haushaltssituation sowieso schwierige Entscheidungen mit großem Streitpotenzial anstehen. Dem neutralen Beobachter bleibt zu resümieren, dass der Oberbürgermeister die Lage mit seinem Text mindestens nicht einfacher gemacht hat.
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