Was die versprochenen „blühenden Landschaften“ der Ostdeutschen kurz vor der Wiedervereinigung 1990 waren, sind geschützte Landschaften heute für alle. Eine ehrliche, gut gemeinte Idee, hier und da sogar erfolgreich umgesetzt. Da und hier aber nicht. So auch in Forchheim.
„Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete“, so schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz in seinem Paragrafen 26, „in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“. Und zwar „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“
Drei Landschaftsschutzgebiete in der Stadt Forchheim
Auch in der Stadt Forchheim existieren bis dato drei solcher Landschaftsschutzgebiete. Einmal der „Kellerwald“, der zum landkreisübergreifenden LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst gehört, dann das LSG Regnitzauen im Forchheimer Westen sowie das LSG Burk. Das Problem: Die Verordnungen hierfür sind teils jahrzehntealt, längst von der bautechnischen Realität überholt.
Zwei Beispiele: Sowohl die Autobahn A 73 als auch der Main-Donau-Kanal laufen mitten durch die LSG Burk und Regnitzauen. Mit Landschaftsschutz hatten und haben beide Infrastrukturprojekte nicht viel zu tun. Oder der Kellerwald: Eigentlich ist nach wie vor eine Landschaftsschutzgebietsverordnung in Kraft, laut derer alle baulichen Anlagen einer eigenen Genehmigung bedürfen. Dies dürfte wohl nicht für jeden bisher bearbeiteten Stein zutreffen. Und: Weil in den nächsten Jahren große Modernisierungen angedacht sind, fürchtet die Stadt fürderhin Konflikte mit dem Landschaftsschutz.
Rechtssicherheit für die Stadt – und die Bürger
Und will nun gegensteuern. Die Verordnungen, die zum Teil aus den 1950er Jahren stammen, sollen aufgehoben und zeitgemäß aktualisiert werden. Damit will die Stadt einerseits endlich Rechtssicherheit schaffen. Und, wie die Leiterin des Stadtplanungsamtes Corinna Stirnweiß auf Anfrage unserer Redaktion schreibt: „Im Zuge der Ausweisung von Bebauungsplänen und der Genehmigung von Bauvorhaben treten immer wieder Schwierigkeiten mit den Abgrenzungen der momentan rechtskräftigen Landschaftsschutzgebiete auf“. Teilgebiete aus einer LSG herauszunehmen, solle künftig vermieden, Bebauungsplanverfahren hingegen beschleunigt werden.
Stadt Forchheim wagt nach 25 Jahren zweiten Vorstoß
Bereits vor 25 Jahren hatte es solche Pläne gegeben, diese wurden allerdings nicht weiterverfolgt. Nun also ein zweiter Versuch. Konkret können das laut Vorstellung des Stadtplanungsamtes folgendermaßen aussehen.
Kellerwald - LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst
Das gute 15 Hektar große Gebiet rund um die Keller soll aus dem LSG herausgenommen werden, weil es sich dort größtenteils um nicht mehr schützenswerte Flächen handele. Dies begrüßt vor allem Stadtrat Johannes Mohr (Forchheimer Grüne Liste), der sich seit Jahrzehnten für das Thema einsetzt. „Das Landschaftsschutzgesetz wird im Kellerwald schon seit Jahren mit Füßen getreten“, sagte er Anfang März im Umweltausschuss. Die zuständigen Naturschutzbehörden hätten das immer sehenden Auges ignoriert. „Ich bin dankbar, dass wir als Stadt nun versuchen, rechtssichere Zustände herzustellen.“
Im Gegenzug würde ein 62 Hektar großes Areal neu ins LSG aufgenommen. Zum Beispiel die Hainbrunnenweiher westlich der Hainbrunnenstraße, das Gebiet „Am Neuenberg“, der „Kratzer Steinbruch“ sowie die Reuther Hänge.
Vor allem letztere prägten nicht nur das charakteristische Landschaftsbild Forchheims, sondern trügen enorme Bedeutung als Naherholungsgebiet sowie für den Klimaschutz, sagt Ulrich Buchholz vom Bund Naturschutz Forchheim. Daher begrüße er die Initiative.
Darin liegt auch eins der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale von den noch strenger und auf andere Weise geschützten Naturschutzgebieten. Dort wird versucht, menschliche Einflüsse möglichst komplett einzuschränken, Landschaftsschutzgebiete hingegen sollen dem Menschen grundsätzlich zugänglich gemacht werden.
LSG Regnitzauen
Die bisherigen LSG Regnitzauen und Burk sollen zusammengelegt werden. Zwar würden aus dem dann neuen LSG Regnitzauen mehr als 40 Hektar Fläche entnommen. Aber gerade die seien schon lange nicht mehr landschaftsschutzrechtlich relevant; wie die A73, der Kanal sowie die Sportinsel und das Königsbad. Stattdessen sollen 48 Hektar neu ausgewiesen werden, etwa die Burker Wört sowie „Im Himmelreich/Pumploch“ und die Baggerseen an der Grenze zu Hausen.
Landrats Forchheim und Bezirk Oberfranken müssen entscheiden
Und wie geht’s jetzt weiter? Die Änderungswünsche am LSG Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst, die im Stadtgebiet Forchheim liegen, werden dem Landratsamt Forchheim und dem Bezirk Oberfranken unterbreitet, die fürs LSG Regnitzauen nur dem Landratsamt, erklärt Amtsleiterin Stirnweiß.
Mit dem habe es bereits Gespräche gegeben. Nun, nachdem die Stadtratsmitglieder im Planungs- und Umweltausschuss fast einstimmig zugesagt haben, folgten konkrete Gespräche zu den neuen Gebietsabgrenzungen. „An der einen oder anderen Stelle könnten deshalb noch Änderungen der Gebietsabgrenzungen von Seiten des Landratsamtes vorgenommen werden.“
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