0
Klage gegen Düngeverordnung
Lonnerstadter Bauern beraten über Revision in Leipzig
Bauer düngt Acker
Bauer düngt Acker // Kerstin Brunner
Lonnerstadt – Anfang des Jahres hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über eine Klage von Bauern aus Lonnerstadt gegen die Düngeverordnung entschieden. Nun überlegen die Kläger, ob sie ihren Kampf vor Gericht weiter fortsetzen.

Damit Pflanzen wachsen und der Ertrag bei der Ernte stimmt, ist es wichtig, dass Böden über ausreichend Nährstoffe verfügen. Aus diesem Grund bringen viele bayerische Bauern Dünger auf ihren Feldern aus - manchmal zu viel, was zur Verunreinigung von Gewässern führen kann. Aus diesem Grund gibt es im Freistaat eine sogenannte Düngemittelverordnung, die festlegt, auf welchen Äckern wie stark gedüngt werden darf – zum Ärger vieler Landwirte.

Mündliches Urteil in Frühjahr

Aus diesem Grund haben sich zahlreiche Bauern dazu entschlossen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen diese Verordnungen zu klagen. Die erste von ihnen stammt von Landwirten der Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg, benannt nach dem gemeinsamen Grundwasserkörper. Sein Urteil sprach das Gericht bereits Anfang des Jahres – und schmetterte die Klage ab. Nun, vier Monate später, liegt das schriftliche Urteil des Gerichts vor und die Kläger überlegen sich, welche weiteren Schritte sie gehen wollen.

„Der Antrag wird abgelehnt“, heißt es bereits zu Beginn des schriftlichen Urteils. Auf insgesamt 38 Seiten folgt daraufhin die verwaltungsjuristische Begründung des Gerichts. „Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der EU-Nitratrichtlinie verstoßen und bereits ein Defizit der ordnungsgemäßen Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben bestanden hat“, heißt es darin unter anderem. Um diesen Fehler zu beheben, sei die Düngeverordnung verabschiedet worden.

Gewässerschutz hat Vorrang

„Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung stellen insbesondere der Schutz der Natur ebenso wie der Schutz von und vor Wasser eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang dar“, begründet das Gericht weiterhin. Die Düngeverordnung verfolge den Zweck des Gewässerschutzes, stelle so eine höchstrangige Gemeinwohlaufgabe dar. Für die Landwirte entstehe dadurch nicht per se eine unverhältnismäßige Belastung.

„Es bedarf im Hinblick auf die Zumutbarkeit des Eingriffs auch keiner Differenzierung zwischen dem Regel- und Sonderfall bzw. Sonderfällen wie etwa einem drohenden Konkurs“, so das Gericht weiterhin. Eine derartige Bedrohung lasse sich laut Gericht für den Kläger aus Lonnerstadt offenbar nicht belegen. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Schäden sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer abschätzen.

Unschärfe nicht zu verhindern

In Hinblick auf die von den Bauern kritisierte, mathematische Ermittlung der Gebiete, erklärte das Gericht: „Eine solche Vereinfachung der Ermittlung der unterirdischen Grenzen der mit Nitrat belasteten Gebiete ist mit Blick auf die Handhabbarkeit der Gebietsabgrenzung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht zu beanstanden.“ Durch das mathematische Abgrenzungsverfahren sei eine gewisse Unschärfe nicht zu verhindern.

Bezüglich der sogenannten 20-Prozent-Regelung, der zufolge auch Flächen, die nur zu 20 Prozent in eine rote, mit Nitrat belastete Zone hineinragten, behandelt werden sollten, wie rote, mit Gebiete, erklärte das Gericht, dass es sich hierbei um eine Bundesregelung halte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sei jedoch nur für die Prüfung bayerischer Verordnungen verantwortlich.

Revision in Leipzig

Infolge des schriftlichen Urteils will die Interessengemeinschaft sich nun mit ihrem Anwalt bezüglich einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beraten. Grund hierfür sei, dass man empfinde, dass zahlreiche Argumente in der Münchener Ausführung nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Dies betreffe etwa mögliche Fehler bei der strategischen Umweltprüfung, sowie die Bewertung möglichen von Umsatzeinbußen und Ausgleichsansprüchen durch die Bauern.

Leipzig könne als nächste Instanz - im Gegensatz zum Gericht in München - übrigens auch zu Bundesregelungen entscheiden. Folglich sei es hier auch möglich, die sogenannte 20-Prozent-Regelung eingehend zu untersuchen. Eine direkte Klage vor dieser Instanz sei leider jedoch nicht von Anfang an möglich gewesen. Stattdessen müsse man den zähen Weg durch die Instanzen nehmen.

Bauern wollen auch Gewässer schützen

Generell sei man übrigens nicht gegen den Schutz von Wasser vor den Folgen der Überdüngung, betont die Interessengemeinschaft. Fraglich sei aber, ob Maßnahmen, wie die Düngeverordnung sie vorschreibe, hierfür überall geeignet seien. „Wir diskutieren hier mühselig über das Kleinklein, aber im Gewässerschutz kommen wir nicht voran“, erklärt Thomas Pfeiffer, Schriftführer der Interessengemeinschaft.

Lesen Sie auch:

 

Inhalt teilen
  • kopiert!