„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ so steht es im § 218 des Strafgesetzbuches (StGB). Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Abbruch straffrei: Die Schwangere muss es wollen und seit der Empfängnis dürfen maximal zwölf Wochen vergangen sein.
Außerdem muss die Schwangere eine Bescheinigung vorlegen, dass sie vor mindestens drei Tagen bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle war. Im Landkreis Forchheim gibt es drei solcher Stellen: beim Landratsamt, bei pro familia und bei Donum Vitae.
Ausnahmeregelungen gibt es zudem für den Fall, dass die Schwangere durch die Schwangerschaft gefährdet wird oder wenn die Schwangerschaft Folge eines Sexualdelikts ist. Illegal bleibt der Schwangerschaftsabbruch trotzdem – egal, wie die Voraussetzungen sind.
Betroffene leiden unter Paragraf 218
Inwieweit diese Regelung noch zeitgemäß ist, darüber wird aktuell diskutiert. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission aus Juristen, Medizinern, Psychologen, Soziologen und Ethikern kam zu dem Schluss, dass ein Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft nicht grundsätzlich strafbar sein sollte. Gegenstimmen folgten in Bayern unter anderem von der CSU und der katholischen Kirche.
Wie sehr Betroffene unter der negativen Stigmatisierung leiden, das erleben vor allem die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen. „Viele Klientinnen trauen sich nicht, mit nahe stehenden Menschen über ihre Situation zusprechen, weil sie Angst haben, dafür verurteilt zu werden. Dieses Gefühl des sich nicht mitteilen Könnens quält viele und die Illegalität durch den § 218 schafft Angst“, erklären zwei Beraterinnen von pro familia, die lieber nicht namentlich genannt werden möchten. Häufig würden Klientinnen erzählen, dass sie dem Thema gegenüber selbst eine sehr negative Einstellung hätten und nie damit gerechnet hätten, mal vor der Entscheidung zu stehen.
42 Frauen haben im vergangenen Jahr in Forchheim die Schwangerschaftskonfliktberatung bei pro familia aufgesucht. Manche von ihnen seien sich ihrer Entscheidung bereits sehr sicher, andere seien komplett hin- und hergerissen, erzählen die Beraterinnen. Oft würden Frauen sich unter anderem aufgrund einer Trennung, Krankheit oder finanzieller Probleme nicht zutrauen, das Kind zu bekommen, obwohl sie es gerne würden. Für viele Betroffene sei es eine schwere und mit Trauer verbundene Entscheidung.
Wie allein sich Frauen in dieser Situation fühlen, bestätigt auch die Beratungsstelle beim Landratsamt Forchheim: „Es gibt Frauen, die äußern, dass sie Angst haben, dass schlecht über sie gedacht wird, wenn ihre Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch dem Umfeld bekannt würde.“
Keiner will über Schwangerschaftsabbrüche reden
Wie schwierig der Umgang mit dem Thema für alle Beteiligten ist, zeigt sich auch in der Recherche für diesen Beitrag. Um sich rechtlich abzusichern, wurden die Fragen von den Beratungsstellen nur schriftlich beantwortet. Anfragen bei Frauenarztpraxen blieben unbeantwortet oder wurden abgeblockt.
Das Universitätsklinikum Erlangen will keine Einschätzung abgeben und verweist auf das Gesundheitsministerium. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen kann niemanden vermitteln, der sich zu dem Thema äußern möchte. So richtig scheint keiner darüber sprechen zu wollen. Ob aus Sorge, die Aufmerksamkeit von Abtreibungsgegnern auf sich zu ziehen, oder aus anderen Gründen, bleibt offen.
Diese „Geheimhaltung“ führt allerdings dazu, dass Frauen nach der schwierigen Entscheidung gegen eine Fortführung der Schwangerschaft direkt mit der nächsten Hürde konfrontiert sind. Denn nur extra zugelassene Ärztinnen und Ärzte oder ein Krankenhaus mit der Fachrichtung „Gynäkologie und Geburtshilfe“ dürfen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Wo die nächste Einrichtung in der Nähe liegt, ist gar nicht so leicht herauszufinden.
Informationen sind lückenhaft
Die klassische Google-Suche hilft kaum weiter. Obwohl der Bundestag 2022 das sogenannte„Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) gekippt hat, findet man bei so gut wie keiner Praxis oder Klinik Informationen darüber, ob diese Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Das „Werbeverbot“ hatte übrigens nichts mit „Werbung“ zu tun, sondern Ärztinnen und Ärzte machten sich in der Vergangenheit strafbar, wenn sie auf ihrer Webseite sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informierten.
Die Liste der Bundesärztekammer liefert für den Landkreis Forchheim keine Treffer. Die nächste Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, ist angeblich in der Nähe von Nürnberg. Doch die Liste ist nicht vollständig, der Eintrag freiwillig.
Keine endgültigen Zahlen zur Versorgungslage
Laut dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) gibt es in Bayern 88 Einrichtungen, die Abbrüche nach der Beratungsregelung durchführen dürfen (Stand 1. Oktober 2023). Davon liegen 15 in Mittelfranken und eine in Oberfranken.
Ob diese Stellen wirklich Schwangerschaftsabbrüche anbieten, lasse sich aus den Zahlen nicht ableiten, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Bei wie vielen Ärzten und Kliniken in Bayern tatsächlich die Möglichkeit bestehe, einen Abbruch nach der Pflichtberatung durchzuführen, sei nicht bekannt. Dennoch bewertet das Ministerium das Angebot als ausreichend.
Wartezeit sorgt für psychische Belastung
Laut der Beratungsstelle pro familia gibt es mehrere Ärzte in Nürnberg und eine Praxis in Erlangen, die Abbrüche durchführen. Die einzige Praxis im oberfränkischen Bayreuth existiere inzwischen nicht mehr. „Die Versorgungslage ist aus unserer Sicht nicht optimal. Die Betroffenen müssen manchmal größere Wege auf sich nehmen und häufig längere Zeit auf einen Termin warten“, erklären die Beraterinnen.
Diese Wartezeit sei oft eine große psychische Belastung. „Trotzdem ist für Forchheimer Frauen, die Möglichkeit in Nürnberg und in Erlangen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, eine nicht ganz so schlechte Ausgangslage“, so die Beraterinnen.
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